AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der LUMi GmbH für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten (Internet, Telefonie, TV).
Stand: 11/2024
1. Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden ist die LUMi GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 47625 (nachfolgend: „LUMi“). Geschäftsanschrift: Behringstraße 3b, 27574 Bremerhaven. Aktuelle Kontaktdaten findest du unter lumi.de.
2. Geltungsbereich, Vertragsunterlagen, anwendbares Recht
2.1 Diese AGB gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen LUMi und ihren Kunden über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten (insb. Internet-, Telefonie- und TV-Dienste). Für Zusatzdienste gelten diese AGB nur, soweit dies ausdrücklich adressiert ist.
2.2 LUMi erbringt die Dienste nach den getroffenen Vereinbarungen, insbesondere ggf. Widerrufsbelehrung, Auftragsformular, Preisliste, Leistungsbeschreibung, Vertragszusammenfassung sowie diesen AGB. Im Konfliktfall haben die zuerst genannten Dokumente Vorrang. AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
2.3 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von LUMi auf einen Dritten übertragen.
2.4 Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Änderungen von Preisen, AGB und Leistungsbeschreibung
LUMi ist berechtigt, die Vertragsbedingungen einschließlich der Entgelte zu ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder technischer bzw. wirtschaftlicher Entwicklungen erforderlich ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht zu Lasten des Kunden verschoben wird.
Über Änderungen informiert LUMi den Kunden mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten in Textform. Soweit gesetzlich vorgesehen, wird der Kunde zugleich auf sein Recht hingewiesen, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung kostenfrei zu kündigen. Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die Änderung ausschließlich zugunsten des Kunden erfolgt oder unmittelbar auf zwingenden gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben beruht.
LUMi darf die technische Umsetzung der Leistungen ändern, soweit dadurch die vereinbarten Leistungen nicht eingeschränkt werden, dem Kunden keine zusätzlichen Kosten entstehen und die Änderung zumutbar ist.
4. Leistungsumfang und Leistungserbringung
4.1 LUMi erbringt die vereinbarten Telekommunikationsdienste über eigene sowie angemietete Telekommunikationsnetze entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den vertraglichen Vereinbarungen.
4.2 LUMi ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Verzögert sich die Leistung aufgrund von Umständen, die LUMi nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen ausbleibender Vorleistungen Dritter, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. LUMi informiert den Kunden hierüber unverzüglich.
4.3 Vereinbarte Verfügbarkeiten ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Ausgenommen sind insbesondere Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, notwendiger Wartungsarbeiten oder Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von LUMi.
4.4 Bei erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen der tatsächlichen Leistung eines Internetzugangsdienstes von der vertraglich vereinbarten Leistung stehen Verbrauchern die gesetzlichen Rechte, insbesondere auf Minderung, Schadensersatz oder außerordentliche Kündigung, zu.
4.5 Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
5. Kundenrechte
Dem Kunden stehen die gesetzlichen Rechte nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und den sonstigen anwendbaren Vorschriften zu. Hierzu gehören insbesondere Rechte auf Rufnummernmitnahme, Auskunfts- und Teilnehmerverzeichnisse, Einzelverbindungsnachweise, Entschädigungen sowie weitere gesetzlich vorgesehene Verbraucherrechte.
6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Du sorgst für die zur Installation und zum Betrieb erforderliche Mitwirkung – insbesondere Zugang zum Anschluss zum Installationstermin und Bereitstellung von Strom für den Anschluss inklusive Endgerät auf eigene Kosten. Verursachst du eine zusätzliche Technikeranfahrt, dürfen wir die Pauschale gemäß Preisliste berechnen.
Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Anschluss dürfen nur durch LUMi oder von LUMi beauftragte Unternehmen erfolgen. Aufwendungen aus einer unbegründeten Störungsmeldung trägst du, wenn du die Ursache bei zumutbarer Fehlersuche hättest erkennen können oder die Störung auf dein Endgerät zurückzuführen ist.
Eine rechtsmissbräuchliche Nutzung der Dienste ist unzulässig. Im Falle missbräuchlicher Nutzung können wir nach erfolgloser Abmahnung – bei schweren Verstößen auch ohne Abmahnung – mit angemessener Frist sperren und außerordentlich kündigen.
Du bist für deinen Anschluss hinter dem Netzabschlusspunkt voll verantwortlich (insb. Passwortschutz von Routern, Geheimhaltung der Zugangsdaten, sofortige Änderung bei Verdacht auf Kompromittierung).
7. Endgeräte
Von LUMi überlassene Endgeräte (z. B. Router) bleiben Eigentum von LUMi und sind nach Vertragsende auf Verlangen auf Kosten des Kunden zurückzusenden. Geräte, die nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsende eingehen, berechnen wir zum Zeitwert. Die überlassenen Endgeräte sind pfleglich zu behandeln; Firmware nur in der von LUMi zugelassenen Version betreiben und Updates regelmäßig installieren.
Eigene Endgeräte dürfen genutzt werden, wenn sie der EMV-Richtlinie 2014/30/EU entsprechen. Erforderliche Zugangsdaten stellen wir bei Vertragsschluss kostenfrei in Textform bereit. Für die Funktionalität deines eigenen Endgeräts haftet LUMi nicht.
8. Zahlungsbedingungen
Die Entgelte ergeben sich aus dem Auftrag und der jeweils gültigen Preisliste. Rechnungen werden monatlich erstellt; einmalige Entgelte können gesondert berechnet werden.
Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift, Überweisung oder den von LUMi angebotenen elektronischen Zahlungsarten. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn in der Rechnung auf die Folgen des Verzugs hingewiesen wurde.
Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber LUMi geltend zu machen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
Bei Zahlungsverzug ist LUMi berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes, den Anschluss zu sperren. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9. Sicherheitsleistung
LUMi darf eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass Vertragsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden – z. B. bei drohenden oder eröffneten Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckung oder Sperrvoraussetzungen nach Ziff. 8. Maximal verlangen können wir den Durchschnitt der letzten drei planmäßigen Rechnungen.
10. Vertragslaufzeit, Kündigung, Umzug
10.1 Standardmäßig beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate, sofern im Einzelfall nicht abweichend vereinbart. Dein Recht aus § 56 Abs. 1 S. 2 TKG, einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten abzuschließen, bleibt unberührt. Die Laufzeit beginnt mit Vertragsabschluss. Verträge können mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und ist mit einem Monat Frist kündbar. Bündelprodukte (z. B. Telefon + Internet) gelten einheitlich.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt – insbesondere bei zwei aufeinander folgenden Monaten erheblichen Zahlungsverzugs.
10.3 Eine Kündigung muss in Textform (E-Mail oder Brief) erfolgen.
10.4 Kündigt LUMi aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, dürfen wir bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit 50 % der vereinbarten verbrauchsunabhängigen Entgelte verlangen, vorbehaltlich Nachweis geringeren Schadens.
10.5 Beim Umzug ziehen wir den Vertrag an die neue Adresse mit, wenn der Dienst dort technisch möglich ist – ohne Änderung der Vertragslaufzeit. Ist der Dienst am neuen Wohnsitz für Verbraucher nicht erbringbar, kann der Vertrag mit einem Monat Frist gekündigt werden. Für Aufwand kann ein angemessenes Entgelt gemäß Preisliste verlangt werden, das das Schaltentgelt eines Neuanschlusses nicht überschreitet.
11. Anbieterwechsel, Entschädigung
Damit es bei einem Anbieterwechsel zu keiner längeren Unterbrechung als einem Kalendertag kommt, muss der Vertrag fristgerecht bei LUMi gekündigt sein und der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte Auftrag mindestens sieben Werktage vor Vertragsende bei LUMi vorliegen.
Wird der Dienst beim Anbieterwechsel länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kannst du je weiteren Arbeitstag eine Entschädigung von 10 € oder 20 % des Monatsentgelts (je nachdem, welcher Betrag höher ist) verlangen – außer du hast die Verzögerung zu vertreten.
12. Entstörung und Gewährleistung
Bei Verbrauchern, Kleinst- und kleinen Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen beseitigen wir Störungen unverzüglich und unentgeltlich, soweit du diese nicht zu vertreten hast. Wird die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang der Meldung beseitigt, informieren wir dich spätestens am Folgetag über die eingeleiteten Maßnahmen und den voraussichtlichen Behebungstermin.
Wird eine Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Meldung beseitigt, erhältst du ab dem dritten Tag eine Entschädigung in gestaffelter Höhe (am 3./4. Tag 5 € oder 10 % des Monatsentgelts, ab dem 5. Tag 10 € oder 20 %).
13. Sicherheits- und Integritätsverletzungen
Bei Fraud-Verdacht kann es zur Sperre abgehender internationaler Telefonie, verdächtiger Zielrufnummern, Rufnummerngassen und IP-Adressen kommen. Es wird ein Kreditlimit für Telefonate eingerichtet. LUMi kann eine Whitelist führen, die jedoch keine Blacklist überschreibt.
14. Haftung
Die Haftung von LUMi richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes.
Im Übrigen haftet LUMi für Sachschäden nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Höhe auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Im Falle höherer Gewalt ist LUMi von der Leistungserbringung befreit, solange die Verhinderung anhält.
15. Schlichtung
Im Streitfall kannst du in den Fällen des § 68 TKG ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einleiten: bundesnetzagentur.de.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform. Es gelten die Begriffsbestimmungen des § 3 TKG.
Ist der Kunde kein Verbraucher, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag der Sitz der LUMi GmbH, soweit das Gesetz keinen anderen ausschließlichen Gerichtsstand vorsieht.
LUMi GmbH
Behringstraße 3b, 27574 Bremerhaven
Telefon: +49 800 056 4000 · E-Mail: info@lumi.de
Amtsgericht Frankfurt am Main | HRB 47625 · Geschäftsführer: Michael Neska