LUMiDein Internet.
Unsere Welt.
Erklärung nach BFSG

Erklärung zur Barrierefreiheit.

LUMi soll für alle Menschen nutzbar sein – unabhängig von Einschränkungen. Hier erfährst du, wie weit wir damit sind, was noch fehlt und an wen du dich wenden kannst.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website lumi.de, das LUMi-Kundenportal und die LUMi App. Die LUMi GmbH bemüht sich, diese Angebote im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.

2. Stand der Vereinbarkeit

Die Angebote werden mit dem Ziel entwickelt, die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA zu erfüllen. Eine vollständige externe Prüfung steht noch aus. Bis dahin gelten die Angebote als teilweise vereinbar mit den Anforderungen. Bekannte Einschränkungen führen wir im nächsten Abschnitt auf und beheben sie laufend.

3. Bekannte Einschränkungen

  • Einzelne Bilder und Logos von Partnern haben noch keine ausreichend beschreibenden Alternativtexte.
  • Die Bestellstrecke und der Chat werden als eingebettete Komponenten geladen; ihre Tastaturbedienung und Kontraste werden derzeit geprüft.
  • PDF-Dokumente im Download-Bereich liegen noch nicht alle in barrierefreier Form vor.
  • Bewegte Elemente (Laufbänder, Animationen) respektieren die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung noch nicht an allen Stellen.

4. Feedback und Kontakt

Du bist auf eine Barriere gestoßen oder brauchst Inhalte in einem anderen Format? Schreib uns – wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

LUMi GmbH
Behringstraße 3b, 27574 Bremerhaven
E-Mail: info@lumi.de
Telefon: +49 800 056 4000

5. Durchsetzungsverfahren

Solltest du mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für Dienstleistungen nach dem BFSG ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.

www.mlbf.de

6. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12. Oktober 2026 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung. Sie wird mindestens einmal jährlich sowie nach wesentlichen Änderungen der Angebote überprüft.

Barrierefreiheit